Informationen für Minderjährige
Wichtiger Hinweis:
Ab dem 01.01.2023 bieten wir keine Piercing-Dienstleistungen mehr für Minderjährige an.
Termine, die vor dem 01.01.2023 gebucht wurden, führen wir selbstverständlich noch durch.
Natürlich stehen wir unseren minderjährigen Kund:innen, die wir bereits gepierced haben, auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.
Wenn du vor der Terminbuchung noch Fragen zu den benötigten Dokumenten hast, dann kannst du uns gerne anrufen.
Mindestalter
- Brustwarzen- und Intimpiercings bieten wir für Minderjährige nicht an
- Bauchnabel- und Oberflächenpiercings und Piercings im Mundbereich stechen wir ab einem Mindestalter von 16 Jahren
- Alle anderen Piercings bieten wir ab einem Mindestalter von 14 Jahren an
- Personen unter 14 Jahren piercen wir bei uns im Studio leider nicht. Damit folgen wir der Richtlinie des Verbandes Professioneller Piercer. Leider ist es uns nicht möglich, Kund*Innen unter 14 Jahren zu piercen, ohne uns damit in einem rechtlich unsicherem Raum zu bewegen, dafür hoffen wir auf euer Verständnis.
Was du mitbringen musst
- eine erziehungsberechtigte Person
- schriftliche Einverständniserklärung der anderen erziehungsberechtigten Person
- Amtliche Ausweisdokumente sowohl von der zu piercenden Person, als auch der erziehungsberechtigten Personen. Auf den Ausweisdokumenten müssen der Familienname und die Meldeadresse übereinstimmen
- Wenn der Familienname nicht übereinstimmt brauchen wir einen schriftlichen Nachweis über die Erziehungsberechtigung (z.B. Sorgerechtserklärung).
- Wenn auf dem Ausweisdokument der minderjährigen Person keine Meldeadresse vermerkt ist, brauchen wir zusätzlich noch einen Lichtbildausweis, auf dem die Adresse steht (z.B. Schüler*innenausweis)
- Auf Reisepässen ist in der Regel keine Adresse vermerkt. In dem Fall brauchen wir z.B. eine Meldebescheinigung zusätzlich
- Falls es keine weitere erziehungsberechtigte Person gibt, brauchen wir auch darüber einen Nachweis